Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1975

Geschäftszahl

0038/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0925/73 B 20. September 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Werden geringere als die der Verordnung BGBl 1972/427 vorgesehenen Höchstbeträge als Kostenersatz begehrt, dann sind nur diese Beträge - im Falle des Obsiegens - zuzuerkennen.