Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1975

Geschäftszahl

2335/74

Rechtssatz

Die Bewertung eines Dienstpostens ist nur dafür maßgebend, welche Dienstklasse ein Beamter auf demselben erreichen kann (Hinweis E 31.1.1974 1438/73).