Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1975

Geschäftszahl

2287/74

Rechtssatz

Mehrere Strafen sind auch dann zu verhängen, wenn der Täter für mehrere Tathandlungen einen einheitlichen Willensentschluß gehabt hat (Hinweis E 21.10.1959, 2316/58).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X09