Verwaltungsgerichtshof
25.11.1975
2287/74
GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2
Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X06