Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1975

Geschäftszahl

2287/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X06