Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1976

Geschäftszahl

2241/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1166/65 E 3. Oktober 1967 RS 2

Stammrechtssatz

An die in einem aufhebenden Erkenntnis festgelegte Rechtsansicht ist auch der VwGH bei Prüfung des Ersatzbescheides gebunden, wenn sich die Sach- und Rechtslage seit der Erlassung des seinerzeit aufgehobenen Bescheides nicht geändert hat.

Beachte

Vorgeschichte:

0051/70 E 22. April 1971;