Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1975

Geschäftszahl

2221/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0479/72 E 30. Juni 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Komplikationen von Dienstbeschädigungen, welche in der Grundposition nicht als Einschätzungsmerkmal angeführt sind, sondern für die eigene Richtsatzpositionen vorgesehen sind, müssen gesondert eingeschätzt und beurteilt werden (allgemeine Formulierung eines für Einzelfälle wiederholt ausgesprochenen Grundsatzes).