Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1975

Geschäftszahl

2182/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0912/48 E 20. November 1951 VwSlg 2324 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Artikel römisch acht, Absatz eins, lita EGVG betrifft nicht eine Angelegenheit der allgemeinen Sach(Verwaltungs)polizei, sondern der staatlichen Sicherheitspolizei, für die in zweiter Instanz die Sicherheitsdirektion zuständig ist.