Verwaltungsgerichtshof
27.02.1975
2151/74
Ob ein Beamter Dienste verrichtet, die regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden können, ist nicht nur nach den für seinen Dienstzweig geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen, sondern auch nach der Erfahrung, die von ihm erwartet werden kann.