Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1975

Geschäftszahl

2151/74

Rechtssatz

Ob ein Beamter Dienste verrichtet, die regelmäßig nur von einem Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden können, ist nicht nur nach den für seinen Dienstzweig geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen, sondern auch nach der Erfahrung, die von ihm erwartet werden kann.