Verwaltungsgerichtshof
29.01.1976
2097/74
GRS wie 0522/68 E 16. Oktober 1972 VwSlg 8297 A/1972 RS 3
Für die Feststellung, ob durch eine Garage die Nachbarschaft durch Lärm in einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Weise belästigt wird, hat sich der Sachverständige des Phonometers zu bedienen; weiters noch allgemeine Ausführungen zum Aufgabenkreis des medizinischen Sachverständigen (Hinweis E 17.5.1965, 361/65).