Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1976

Geschäftszahl

2097/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0522/68 E 16. Oktober 1972 VwSlg 8297 A/1972 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Feststellung, ob durch eine Garage die Nachbarschaft durch Lärm in einer das ortsübliche Ausmaß übersteigenden Weise belästigt wird, hat sich der Sachverständige des Phonometers zu bedienen; weiters noch allgemeine Ausführungen zum Aufgabenkreis des medizinischen Sachverständigen (Hinweis E 17.5.1965, 361/65).