Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1976

Geschäftszahl

1931/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1973/02/20 0156/73 1

Stammrechtssatz

Es schadet nicht, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Aufhebungstatbestand des Paragraph 299, BAO stütz. Maßgebend ist nur, daß die Bescheidaufhebung überhaupt zulässig ist (Hinweis E 5.10.1962, 690/62 und E 17.12.1963, 1712/62).