Verwaltungsgerichtshof
24.04.1975
1885/74
GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 17
Das Entgelt ist in der Regel nicht geeignet, als Unterscheidungsmerkmal dafür zu dienen, ob dem Anspruch ein abhängiges oder ein unabhängiges Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.