Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1975

Geschäftszahl

1885/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 17

Stammrechtssatz

Das Entgelt ist in der Regel nicht geeignet, als Unterscheidungsmerkmal dafür zu dienen, ob dem Anspruch ein abhängiges oder ein unabhängiges Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.