Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1975

Geschäftszahl

1883/74

Rechtssatz

Es ist der Schiedskommission nicht verwehrt, den leitenden Arzt zur Stellungnahme heranzuziehen, ob die Wiederholung des Sachverständigenbeweises im Berufungsverfahren erforderlich ist und gegebenenfalls aus welchen Sachgebieten Sachverständige beizuziehen sind.