Verwaltungsgerichtshof
29.09.1975
1883/74
Es ist der Schiedskommission nicht verwehrt, den leitenden Arzt zur Stellungnahme heranzuziehen, ob die Wiederholung des Sachverständigenbeweises im Berufungsverfahren erforderlich ist und gegebenenfalls aus welchen Sachgebieten Sachverständige beizuziehen sind.