Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1975

Geschäftszahl

1883/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0415/63 E 12. September 1963 RS 2 (hier: Hinweis auf die Österreichische Berufskartei)

Stammrechtssatz

Nicht die Verhältnisse des Einzelfalles, sondern das abstrakt gehaltene Berufsbild ist bei der Feststellung der Überdurchschnittlichen Anforderungen (Paragraph 8, KOVG 1957) zugrunde zu legen (hier: Bilanzbuchhalter).