Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1975

Geschäftszahl

1781/74

Rechtssatz

Eine unbefugte gewerbliche Tätigkeit des Nachsichtswerbers während der Anhängigkeit des Nachsichtsverfahrens begründet kein gesetzliches Nachsichtshindernis.