Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1975

Geschäftszahl

1781/74

Rechtssatz

Das Fortbetriebsrecht gemäß Paragraph 41, Absatz eins, GewO 73 soll einem Personenkreis vorbehalten sein, der mit dem "Gewerbebetrieb" in einem engen tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang steht.