Verwaltungsgerichtshof
17.03.1975
1772/74
GRS wie 1952/51 E 11. Dezember 1952 VwSlg 2783 A/1952 RS 2
Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.