Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1975

Geschäftszahl

1740/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1016/68 E 19. Dezember 1968 RS 1

(Beisatz: Darauf, daß sich im Leiden des Bfr in absehbarer Zeit eine wesentliche Verschlechterung ergeben kann, kommt es nicht an)

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung des Anspruches auf Begünstigung bei Erwerbsunfähigkeit sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand maßgebend (Hinweis E 5.3.1968, 0886/67 und E 10.5.1962, 1527/60).