Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1975

Geschäftszahl

1705/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0113/47 E 29. November 1947 RS 2

(Hinweis E 30.1.1967, 16/66, VwSlg 7070 A/1967).

Stammrechtssatz

Die Unterlassung des Parteiengehörs ist für den VwGH nur beachtlich, wenn die Behörde bei Wahrung des Parteiengehörs zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.