Die tatbestandsbezogene Voraussetzung des § 4 Abs 1 Z 3 GrEStG 1955 ist dann erfüllt, wenn die Schaffung von Wohnungseigentum EINE statutenmäßige Aufgabe der Vereinigung ist.Die tatbestandsbezogene Voraussetzung des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, GrEStG 1955 ist dann erfüllt, wenn die Schaffung von Wohnungseigentum EINE statutenmäßige Aufgabe der Vereinigung ist.