Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.1975

Geschäftszahl

1422/74

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage ob eine Hirnleistungsschwäche und ein organisches Psychesyndrom auf eine anerkannte Dienstbeschädigung zurückzuführen sind oder medikamentös bedingt sind.