Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1975

Geschäftszahl

1353/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0854/56 E 14. Jänner 1959 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 52, Absatz 2, KOVG ist auch auf die Fälle anzuwenden, in denen zuvor ein Rentenanspruch nur mangels eines entsprechenden Maßes der Minderung der Erwerbsfähigkeit bescheidmäßig verneint worden war.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1974001353.X01