Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.1974

Geschäftszahl

1141/74

Rechtssatz

Eine Entschädigung für die Aufgabe eines Mietrechtes, die Räumung des Bestandobjektes und aller damit im Zusammenhang stehenden Kosten stellt keine Zuwendung iSd Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 34, EStG 1967 dar.