Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1975

Geschäftszahl

0886/74

Rechtssatz

Der belangten Behörde sind nur die verzeichneten Pauschalkosten zuzusprechen. (hier: Die belangte Behörde hat vor Inkrafttreten der VO BGBl 4/75, Kosten im Umfang der VO Bundesgesetzblatt 4 aus 1965, die bereits durch VO Bundesgesetzblatt 427 aus 1972, außer Kraft gesetzt war, geltend gemacht.