Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1974

Geschäftszahl

0860/74

Rechtssatz

Der Zeitpunkt des Erwerbes iSd Paragraph 17, Absatz 5, EStG 1967 ist nicht der Todestag des Erblassers, sondern der Tag der gerichtlichen Einantwortung des Nachlasses.