Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.05.1975

Geschäftszahl

0788/74

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß im Paragraph 84, Absatz eins, DP für die Austrittserklärung die Schriftform normiert wird, ist dieses Erfordernis auch bei der Annahme durch die Behörde gem Paragraph 84, Absatz 2, DP zu verlangen.