Verwaltungsgerichtshof
05.05.1975
0788/74
Im Hinblick darauf, daß im Paragraph 84, Absatz eins, DP für die Austrittserklärung die Schriftform normiert wird, ist dieses Erfordernis auch bei der Annahme durch die Behörde gem Paragraph 84, Absatz 2, DP zu verlangen.