Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.05.1975

Geschäftszahl

0788/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2067/58 B 29. Jänner 1959 VwSlg 4859 A/1959 RS 1

Stammrechtssatz

Die Annahme der Erklärung des öffentlich-rechtlichen Bundesbediensteten, aus dem Dienstverhältnis auszutreten, geschieht nicht durch Bescheid der Dienstbehörde. (daher: mangelnde Beschwerdeberechtigung)