Verwaltungsgerichtshof
24.02.1975
0749/74
GRS wie 0530/71 E 10. Dezember 1971 RS 2
hier: "geraume Zeit"
Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.