Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1975

Geschäftszahl

0749/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0530/71 E 10. Dezember 1971 RS 2

hier: "geraume Zeit"

Stammrechtssatz

Der berufskundlichen Einschätzung ist grundsätzlich jener Beruf zugrunde zu legen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage seines Berufslebens ausgeübt hat.