Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1974

Geschäftszahl

0725/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0286/64 E VS 25. Juni 1965 VwSlg 6733 A/1965 RS 6

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung der Behörde, die Übereinstimmung der Äußerung des Sachveständigen mit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung zu prüfen, ist davon abhängig, daß Anhaltspunkte für eine Divergenz der vom Sachverständigen vorgesehenen Anschauung gegenüber der herrschenden Meinung gegeben sind.