Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.06.1976

Geschäftszahl

0640/74

Rechtssatz

Auflagen in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid können nur dann Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung sein, wenn sie so klar gefaßt sind, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (hier: Verwendung der Worte ..."im allgemeinen"...).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

0546/74

0568/74

0686/75

0594/74

0593/74