Verwaltungsgerichtshof
02.06.1976
0640/74
Auflagen in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid können nur dann Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung sein, wenn sie so klar gefaßt sind, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Auflagen zweifelsfrei erkennen lassen (hier: Verwendung der Worte ..."im allgemeinen"...).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
0546/74
0568/74
0686/75
0594/74
0593/74