Verwaltungsgerichtshof
26.09.1974
0592/74
Zur Schätzung des getränkesteuerpflichtigen Anteiles an Gesamtentgelt im Falle eines Gesamtentgeltes für steuerpflichtige und nichtsteuerpflichtige Waren bzw Leistungen sind solche Vergleichsbetriebe heranzuziehen, deren wirtschaftliche Erscheinungsform und deren Preisniveau dem steuerpflichtigen Unternehmen entsprechen; auf die Gewerbeberechtigung und die Kategorisierung durch den Fremdenverkehrsverband und die Fachgruppe der Gastbetriebe und Schankbetriebe kommt es nicht an, solange sich diese Verschiedenheiten nicht auch in einem verschiedenen Preis ausdrücken.