Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1975

Geschäftszahl

0468/74

Rechtssatz

Da durch die Benützung einer Bohrmaschine bei Bastelarbeiten am Wochenende (hier: Sonntag) der Tatbestand der ungebührlichen Lärmerregung verwirklicht wird, ist ein Hinweis auf eine bestehende Hausordnung nicht erforderlich.