Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.1975

Geschäftszahl

0362/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0148/71 E 24. November 1971 RS 5

Stammrechtssatz

Mit der bloßen Behauptung, ortsabwesend gewesen zu sein, kann das Zutreffen der Voraussetzungen des Paragraph 23, Absatz 7, AVG nicht dargetan werden.