Verwaltungsgerichtshof
08.10.1974
0165/74
GRS wie 2622/54 E 31. Jänner 1955 RS 1
Das Merkmal der Öffentlichkeit ist dann nicht gegeben, wenn sich der Vorfall unter Umständen abgespielt hat, bei denen es trotz der Öffentlichkeit des Ortes ausgeschlossen war, daß andere Personen den Vorfall wahrnehmen konnten.