Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1974

Geschäftszahl

0165/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2622/54 E 31. Jänner 1955 RS 1

Stammrechtssatz

Das Merkmal der Öffentlichkeit ist dann nicht gegeben, wenn sich der Vorfall unter Umständen abgespielt hat, bei denen es trotz der Öffentlichkeit des Ortes ausgeschlossen war, daß andere Personen den Vorfall wahrnehmen konnten.