Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1974

Geschäftszahl

0165/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2622/54 E 31. Jänner 1955 RS 2

Stammrechtssatz

Das Stiegenhaus eines Hauses ist als öffentlicher Ort anzusehen.