Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1974

Geschäftszahl

0165/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0645/30 E 6. April 1932 VwSlg 17116 A/1932 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbestandsmerkmal "vor mehreren Leuten" erfordert, daß die Tat vor mindestens zwei von Beleidigten verschiedenen Personen geschehen ist, ohne daß es hiezu erst einer Wiederholung der Tat bedarf. Der Beleidigte selbst muß nicht hiebei anwesend sein.