Verwaltungsgerichtshof
08.10.1974
0165/74
GRS wie 0645/30 E 6. April 1932 VwSlg 17116 A/1932 RS 1
Das Tatbestandsmerkmal "vor mehreren Leuten" erfordert, daß die Tat vor mindestens zwei von Beleidigten verschiedenen Personen geschehen ist, ohne daß es hiezu erst einer Wiederholung der Tat bedarf. Der Beleidigte selbst muß nicht hiebei anwesend sein.