Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1974

Geschäftszahl

0125/74

Rechtssatz

Überläßt der Versorgungsberechtigte sein Grundstück ohne zwingende Gründe einem anderen ohne Gegenleistung zur Nutzung, so ist bei der Einkommensermittlung gemäß Paragraph 13, KOVG entsprechend dem Grundsatz der ordentlichen Bewirtschaftung wie bei der Verpachtung eines Grundstückes von einen zu geringen Pachtzins vorzugehen. (Hinweis auf E vom 26.2.1970, Zl. 0777/68, E vom 18.6.1971, Zl. 2306/70 und E vom 19.11.1978, Zl. 0478/72)