Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1974

Geschäftszahl

0113/74

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1943/73 E 28. März 1974 RS 2

(hier: Eine allfällige Haftung nach dem Amtshaftungsgesetz ist bei der Bemessung der Verwendungszulage nicht zu berücksichtigen)

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, GG ergibt sich, daß Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung nur eine entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten dürfen, weiters eingehende Ausführungen zur diesbezüglichen verfahrensrechtlichen Vorgangsweise.