Verwaltungsgerichtshof
28.03.1974
0113/74
GRS wie 1943/73 E 28. März 1974 RS 2
(hier: Eine allfällige Haftung nach dem Amtshaftungsgesetz ist bei der Bemessung der Verwendungszulage nicht zu berücksichtigen)
Aus Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, GG ergibt sich, daß Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung nur eine entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten dürfen, weiters eingehende Ausführungen zur diesbezüglichen verfahrensrechtlichen Vorgangsweise.