Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1974

Geschäftszahl

0112/74

Rechtssatz

Hinweis darauf, daß gegen Entscheidungen des Landesagrarsenates beim Amt der OÖ Landesregierung die Anrufung des VwGH nicht möglich ist.

Beachte

(überholt durch AgrBehGNov 1974, Bundesgesetzblatt 476 aus 1974,)