Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1975

Geschäftszahl

0060/74

Rechtssatz

Zum Tatbild des Paragraph 5, Absatz 2, StVO gehört nicht, daß derjenige, dessen Atemluft auf Alkoholgehalt untersucht werden soll, auch einen Verkehrsunfall verursacht hat.