Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1974

Geschäftszahl

2002/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2107/70 E 23. September 1971 VwSlg 4276 F/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Unternehmer ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung und unter bewußter Abkehr davon, was nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens unter einem Unternehmer verstanden wird, jedes selbständige Wirtschaftsgebilde, das im Inland nachhaltig gegen Entgelt Leistungen ausführt und somit auch jeder formlose Zusammenschluß von Personen zur gemeinsamen wirtschaftlichen Betätigung (Hinweis E 12.6.1964, 1228/62, 2128/62).