Verwaltungsgerichtshof
05.09.1974
2002/73
GRS wie 2107/70 E 23. September 1971 VwSlg 4276 F/1971 RS 1
Unternehmer ist nach herrschender Lehre und Rechtsprechung und unter bewußter Abkehr davon, was nach dem Sprachgebrauch des täglichen Lebens unter einem Unternehmer verstanden wird, jedes selbständige Wirtschaftsgebilde, das im Inland nachhaltig gegen Entgelt Leistungen ausführt und somit auch jeder formlose Zusammenschluß von Personen zur gemeinsamen wirtschaftlichen Betätigung (Hinweis E 12.6.1964, 1228/62, 2128/62).