Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1974

Geschäftszahl

1971/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1461/71 E 21. Dezember 1971 RS 4

(Hinweis auf Entscheidung des OLG Wien vom 28.4.1966, 15 R 46/66 SSV, 28/3, 1154 aus 1966,)

Stammrechtssatz

Die Verpflichtung des Pfleglings zur Bezahlung der anteilsmäßigen Pflegegebühren besteht ungeachtet der im sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahren zu beantwortenden Frage, ob der Pflegling einen Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege gegenüber dem Krankenversicherungsträger gehabt hat oder nicht.