Verwaltungsgerichtshof
26.03.1974
1971/73
GRS wie 1461/71 E 21. Dezember 1971 RS 4
(Hinweis auf Entscheidung des OLG Wien vom 28.4.1966, 15 R 46/66 SSV, 28/3, 1154 aus 1966,)
Die Verpflichtung des Pfleglings zur Bezahlung der anteilsmäßigen Pflegegebühren besteht ungeachtet der im sozialversicherungsrechtlichen Leistungsstreitverfahren zu beantwortenden Frage, ob der Pflegling einen Anspruch auf Gewährung der Anstaltspflege gegenüber dem Krankenversicherungsträger gehabt hat oder nicht.