Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1974

Geschäftszahl

1954/73

Rechtssatz

Ausführungen darüber, unter welchen Voraussetzungen das Verhalten der Behörde in anderen, gleichgelagerten Fällen bei der Beurteilung eines Ausnahmefalles nach Paragraph 9, Absatz 4, zweiter Satz bedeutsam sein kann.