Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1974

Geschäftszahl

1946/73

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage einer Unterhaltspflicht des Anspruchsberechtigten (hier: Anspruchsberechtigter hat sein Realvermögen, welches gemäß Paragraph 13, Absatz eins, KOVG bei der Einkommensermittlung zu berücksichtigen ist, an seine unversorgten Enkelkinder übertragen)