Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1974

Geschäftszahl

1943/73

Rechtssatz

Aus Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, GG ergibt sich, daß Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung nur eine entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten dürfen, weiters eingehende Ausführungen zur diesbezüglichen verfahrensrechtlichen Vorgangsweise.