Verwaltungsgerichtshof
28.03.1974
1943/73
Aus Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, GG ergibt sich, daß Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung nur eine entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten dürfen, weiters eingehende Ausführungen zur diesbezüglichen verfahrensrechtlichen Vorgangsweise.