Verwaltungsgerichtshof
18.03.1974
1880/73
GRS wie 0849/72 E 29. Jänner 1973 RS 2
Versorgungsbehörden sind gemäß Paragraph 90, Absatz eins, KOVG verpflichtet zwecks Klärung von Vorfragen, die in das Gebiet des ärztlichen Fachwissens fallen, ärztliche Sachverständige zu befragen (hier: Bfr vermeint, daß die Ärzte an den Anblick von Entstellungen, welche durch Vernarbungen entstehen, gewöhnt seien, und dadurch eine schlechtere Bewertung, als ein medizinischer Laie machen würde, durchführen könnten).
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001880.X01