Verwaltungsgerichtshof
11.11.1974
1857/73
GRS wie 1518/67 E 2. Dezember 1968 VwSlg 7455 A/1968 RS 1
Die Rechtsverfolgung bei dem zuständigen Gericht wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß die Verweisung auf dem Zivilrechtsweg nicht erfolgt ist und daß mangels öffentlich-rechtlicher zielführenden Einwendungen eine formelle Baubewilligung erteilt wurde (Hinweis E 29.5.1947, 0482/46, VwSlg 97 A/1947).