Verwaltungsgerichtshof
21.06.1974
1831/73
GRS wie 2483/52 E 6. Mai 1954 VwSlg 3403 A/1954; RS 1
Paragraph 66, Absatz 4, AVG bietet keine Grundlage dafür, unter Übergehung der ersten Instanz aus Anlaß einer Berufung in der Berufungsentscheidung selbst über Anträge abzusprechen, die in erster Instanz unerledigt geblieben waren.