Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.1974

Geschäftszahl

1831/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2483/52 E 6. Mai 1954 VwSlg 3403 A/1954; RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 66, Absatz 4, AVG bietet keine Grundlage dafür, unter Übergehung der ersten Instanz aus Anlaß einer Berufung in der Berufungsentscheidung selbst über Anträge abzusprechen, die in erster Instanz unerledigt geblieben waren.