Verwaltungsgerichtshof
31.05.1974
1797/73
Bescheide, die in Begünstigungssachen nach Paragraphen 500, ff ASVG ergehen, sind Feststellungsbescheide (Hinweis auf E vom 14.9.1973, 0405/73). Es ist daher jeweils die Rechtslage im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung maßgebend.