Ausführungen zum Fehlen der Angestelltenversicherungspflicht (§ 223 Abs 1 GSVG 1938) des Urlaubsvertreters eines praktischen Arztes.Ausführungen zum Fehlen der Angestelltenversicherungspflicht (Paragraph 223, Absatz eins, GSVG 1938) des Urlaubsvertreters eines praktischen Arztes.