Verwaltungsgerichtshof
12.06.1975
1755/73
GRS wie 2005/63 E 8. Mai 1964 RS 3
Bescheide, die in Bezug auf Zeiträume ab 1.7.1960 der Rentenberichtigung auf Grund der rückwirkenden Leistungen aus der Sozialversicherung dienen, sind unabhängig davon zulässig - ob der Anspruchsübergang auf den Bund stattgefunden hat.